Das erwartet Sie bei uns
Der Verein automotiveland.nrw e.V. dient dem Zweck, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Mobilitätswirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu stärken – darunter besonders die der kleinen und mittleren Unternehmen – und sie dabei zu unterstützen, Wachstumspotentiale zu entfalten und auszuschöpfen, um so Wachstum und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen zu sichern.
Er richtet sich an alle Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Verwaltung, die in den Branchen Automotive/ Fahrzeugbau, Elektromobilität, Logistik, Mobilitätsmanagement, öffentliche Verkehrs- und Energiesysteme und Informations- und Kommunikationstechnologie tätig sind.
Dies geschieht über:
– Schaffung einer Arbeits- und Kommunikationsplattform zur Förderung eines themenübergreifenden und interdisziplinären Austausches der Akteure
– Vernetzung und Stärkung der Zusammenarbeit der Akteure durch die Entwicklung gemeinsamer Projekte und Initiativen
– Förderung innovativer Unternehmensgründungen
– Förderung der Exzellenz von Forschung und Entwicklung
– Angebot von Unterstützungsleistungen für die Akteure
– Information der Öffentlichkeit
– Beratung der Politik bei der Gestaltung verbesserter Rahmenbedingungen für Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung.
Fragen zur Mitgliedschaft
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand zu stellen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht
nicht. Gegen die Ablehnung der Aufnahme ist kein Rechtsmittel gegeben.
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. gewerbliches Unternehmen, Gesellschaft, Institution, Verband und wissenschaftliche Einrichtung) werden, die einen Bezug zur nordrhein-westfälischen Automobil- und Mobilitätswirtschaft hat.
Natürliche Personen können ordentliches Mitglied werden, wenn ihre Mitgliedschaft von besonderer Bedeutung für den Vereinszweck ist. Sie müssen einen Bezug zur Automobil und Mobilitätswirtschaft haben.
Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie müssen einen Bezug zur Automobil- und Mobilitätswirtschaft haben.
Es sind Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung der Arbeit des Vereins zu entrichten.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch den Vorstand des Vereins in der vom Vorstand zu beschließenden Beitragsordnung festgelegt, mit folgender Einschränkung: Die erste Mitgliederversammlung hat bei Gründung des Vereins die – aus Dokumentationsgründen – als Anlage zu dieser Satzung genommene Beitragsordnung beschlossen; diese gilt solange, bis der Vorstand eine Änderung oder Neufassung beschließt. Die Beitragsordnung ist, was hiermit ausdrücklich bestimmt und geregelt wird, kein materieller Bestandteil dieser Satzung; ihre Änderung ist keine Satzungsänderung und muss daher nicht den formellen oder materiellen Anforderungen an eine Satzungsänderung genügen; ihre Änderung bedarf mithin insbesondere nicht der Eintragung in das Vereinsregister. Der Vorstand beschließt über die Beitragsordnung und deren Änderung durch Beschluss, der der Einstimmigkeit aller vorhandenen Mitglieder des Vorstandes bedarf.