Mitgliedschaft - Gemeinsam stärker in bewegten Zeiten

Mitglied werden

Das erwartet Sie bei uns

Der Verein automotiveland.nrw e.V. unterstützt Sie dabei, Wachstumspotentiale zu entfalten und auszuschöpfen, um so Wachstum und Beschäftigung in Nordrhein Westfalen zu sichern.

Akteuren aus den Branchen Automotive/Fahrzeugbau, Elektromobilität, Logistik, Mobilitätsmanagement, öffentliche Verkehrs- und Energiesysteme und Informations- und Kommunikationstechnologie bieten wir eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten an. Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir hier bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, die wir dabei unterstützen ihre Wachstumspotentiale auszuschöpfen.

Werden Sie jetzt Vollmitglied oder Fördermitglied von automotiveland.nrw e.V. und gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft der Mobilitätsbranche in Nordrhein-Westfalen!

Mitgliederbetreuung
AnsprechpartnerInnen

Mitgliedschaft

Unsere Leistungen und Benefits

Plattform für Austausch und Zusammenarbeit

Wir sorgen für eine branchenübergreifende Vernetzung von Unternehmen, Einrichtungen und Politik auf nationaler und internationaler Ebene

Durch den themenübergreifenden Austausch und die Zusammenarbeit von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Verwaltung bringen wir die Entwicklung gemeinsamer Projekte voran

Innovationsförderung

Für Ihre Probleme entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen innovative Lösungen

In allen relevanten Zukunftsfeldern eröffnen wir Marktperspektiven für die Mobilitätswirtschaft

Wir schauen uns auf den Zukunftsmärkten der Welt für unsere Mitglieder um

Innovative Unternehmensgründungen unterstützen wir aktiv

Öffentlichkeitsarbeit und Politikberatung

Wir fördern die Exzellenz der Forschung und stärken den Wissens- und Technologietransfer mit praktischem Nutzen für die Mobilitätswirtschaft

Wir bündeln unsere Kräfte, um gemeinsam dem Fachkräftemangel zu begegnen

Durch Presse- und Medienarbeit schaffen wir Öffentlichkeit und Akzeptanz für wichtige Zukunftsthemen

Unser Verein

Satzung für automotiveland.nrw e.V.

FAQs

Fragen zur Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. gewerbliches Unternehmen, Gesellschaft, Institution, Verband und wissenschaftliche Einrichtung) werden, die einen Bezug zur nordrhein-westfälischen Automobil- und Mobilitätswirtschaft hat. Natürliche Personen können ordentliches Mitglied werden, wenn ihre Mitgliedschaft von besonderer Bedeutung für den Vereinszweck ist. Sie müssen einen Bezug zur Automobil und Mobilitätswirtschaft haben.
Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie müssen einen Bezug zur Automobil- und Mobilitätswirtschaft haben.

Es sind Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung der Arbeit des Vereins zu entrichten. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch den Vorstand des Vereins in der vom Vorstand zu beschließenden Beitragsordnung festgelegt, mit folgender Einschränkung: Die erste Mitgliederversammlung hat bei Gründung des Vereins die – aus Dokumentationsgründen – als Anlage zu dieser Satzung genommene Beitragsordnung beschlossen; diese gilt solange, bis der Vorstand eine Änderung oder Neufassung beschließt. Die Beitragsordnung ist, was hiermit ausdrücklich bestimmt und geregelt wird, kein materieller Bestandteil dieser Satzung; ihre Änderung ist keine Satzungsänderung und muss daher nicht den formellen oder materiellen Anforderungen an eine Satzungsänderung genügen; ihre Änderung bedarf mithin insbesondere nicht der Eintragung in das Vereinsregister. Der Vorstand beschließt über die Beitragsordnung und deren Änderung durch Beschluss, der der Einstimmigkeit aller vorhandenen Mitglieder des Vorstandes bedarf.

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Sie haben Interesse an einer aktiven Mitwirkung bei automotiveland.nrw?

Dann werden Sie jetzt Mitglied unseres Vereins.