Autonomes Fahren im Spannungsfeld von Strafrecht und Datenschutz
Autonome Fahrzeuge auf deutschen Straßen? Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren hat der Gesetzgeber dafür erstmals die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Doch welche rechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein, um ein autonomes Fahrzeug auf die Straße zu bringen? Und welche Risiken bestehen? Diese Fragen werden sich in absehbarer Zeit Unternehmen, Organisationen und Kommunen stellen müssen, die im Automotive Bereich tätig sind und konkurrenzfähig bleiben möchten.
Doch nicht nur im Zusammenhang mit autonomen Fahrzeugen sind noch viele rechtliche Fragen ungeklärt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass moderne Fahrzeuge eine Vielzahl von Daten generieren, verarbeiten und speichern. Diese Fahrzeugdaten treffen auf zunehmendes Interesse von Fahrzeugnutzern, Geschäftspartnern, Kommunen aber auch Strafverfolgungsbehörden.
In insgesamt drei Vorträgen erhalten die Teilnehmer zunächst einen Überblick über das Gesetz zum autonomen Fahren, dessen Auswirkungen auf deren berufliche Tätigkeit und die Möglichkeiten der Einflussnahme auf weitere Entwicklungen in diesem Bereich. Im Anschluss geht es um datenschutzrechtliche Risiken und Chancen beim Umgang mit Fahrzeugdaten. Schlussendlich wird anhand konkreter Fallbeispiele erläutert, inwiefern Strafverfolgungsbehörden Interesse an Fahrzeugdaten haben und welche Risiken und Reaktionsmöglichkeiten bei Kontaktaufnahme durch die Strafverfolgungsbehörden bestehen.
Programm
13:00 bis 13:30 Uhr – Impulsvortrag 1
Das Gesetz zum autonomen Fahren und die Verordnung zum Gesetz zum autonomen Fahren
- Gesetzesinhalte und geplante Inhalte der Verordnung (u.a. rechtliche Anforderungen an Fahrzeuge des Levels 4 und an Beteiligte, insbesondere die Technische Aufsicht)
- Auswirkungen des Gesetzes für Unternehmen und Kommunen
- Kritikpunkte zum Gesetz und Einflussmöglichkeiten durch Unternehmen und Kommunen auf zukünftige gesetzliche Entwicklungen in diesem Bereich
13:30 bis 14:00 Uhr – Diskussion mit den Teilnehmern
14:00 bis 14:30 Uhr – Impulsvortrag 2
Datenschutz im Zusammenhang mit Fahrzeugdaten
- Datenschutzrechtliche Relevanz von Fahrzeugdaten
- Die Pflichten von Unternehmen, Kommunen und sonstigen datenschutzrechtlich Verantwortlichen im Zusammenhang mit Fahrzeugdaten
- Der Auskunftsanspruch des Betroffenen gem. Art. 15 DS-GVO im Zusammenhang mit Fahrzeugdaten
- Erläuterung einer Fallstudie zum Umgang mit dem Auskunftsanspruch in der Praxis
- Risiken für datenschutzrechtlich Verantwortliche
- Leitfaden zum Umgang mit Auskunftsansprüchen
- Wirtschaftliche Möglichkeiten der Nutzung von Fahrzeugdaten
14:30 bis 15:00 Uhr – Diskussion mit den Teilnehmern
15:00 bis 15:30 Uhr – Pause
15:30 bis 16:00 Uhr – Impulsvortrag 3
Strafrechtliche Zugriffsbefugnisse auf Fahrzeugdaten
- Bisherige Relevanz von Fahrzeugdaten im Strafverfahren
- Darstellung konkreter Beispiele, in denen Unternehmen aus dem Automobilbereich im Zusammenhang mit Fahrzeugdaten in Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden kommen können
- Was tun, wenn die Staatsanwaltschaft sich bei meinem Unternehmen meldet und auf Fahrzeugdaten zugreifen möchte?
16:00 bis 16:30 Uhr – Diskussion mit den Teilnehmern
16:30 bis 17:00 Uhr – Zusammenfassung und Diskussion
17:00 bis 18:00 Uhr – Ausklang & Netzwerken